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HEK Treuhand AG

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Bahnhofstrasse 2

3210 Kerzers

TEL:  031 / 750 16 00

FAX:  031 / 750 16 09

hektreuhand@bluewin.ch

 

Öffnungszeiten:

Mo - Do    08.00 - 12.00

               13.30 - 17.30

 

Fr             08.00 - 12.00

                13.30 - 16.30

aktuell

Mehrwertsteuersatzerhöhung per 01.01.2011 

·         Änderungen der Steuersätze zur Finanzierung der IV 

o        Normalsatz             7.6 %    →     8.0 %

o        Sondersatz             3.6 %    →     3.8 %

o        Reduzierter Satz     2.4 %    →    2.5 %

Rechnungsstellung 

·     Massgebend ist der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung 

o    Betrifft der Zeitraum der Leistungserbringung die alten und die neuen Steuersätze, so können beide Sätze auf der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum/der Zeitraum muss aber klar ersichtlich sein, sonst ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar. 

Hotel- und Gastgewerbe 

·     Übernachtungen sowie erbrachte Leistungen im Gastgewerbe in der Nacht vom 31.12.2010 auf den 01.01 2011, werden zum alten Satz versteuert. 

Miet- und Leasingverträge sowie Zeitungsabonnemente 

·     Erstreckt sich eine Rate/ein Abonnement über den 31. Dezember 2010, ist eine Aufteilung auf die alten und neuen Steuersätze vorzunehmen

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Neues Mehrwertsteuergesetz 

MWST-Gesetz seit dem 01.01.2010 

Umsatzlimite 

·     Wurde von CHF 75'000.00 auf CHF 100'000.00 angehoben.  

·     Umsatzgrenze von CHF 150'000.- für nicht gewinnstrebige und             ehrenamtliche geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen. 

·     Jedes Unternehmen kann sich freiwillig der MWST unterstellen und haben Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Saldosteuersatz 

·     Kann neu ab dem 01.01.2011 bei Umsätzen bis CHF 5 Mio. (bisher 3 Mio.) und einer Steuerzahllast von CHF 100'000.- angewendet werden 

·     Die Wechselfristen von der effektiven Abrechnung zum Saldosteuersatz und umgekehrt wurden ebenfalls angepasst 

o        Wechselfrist:      Saldosteuersatz -> effektiv  1 Jahr

o        Wechselfrist:      effektiv -> Saldosteuersatz  3 Jahre

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Änderung der AHV Beiträge per 01.01.2011

 

Neue EO-Beiträge 

o    Die EO-Beiträge werden per 01.01.2011 von 0.3% auf 0.5% erhöht. 

Neue ALV-Beiträge 

o    Die ALV-Beiträge werden per 01.01.2011 von 2.0% auf 2.2% erhöht.

o    Höchstversicherter und beitragspflichtiger Jahresverdienst -> 126'000.- 

NEU –> ALVZ-Beitrag 

o     Ab einem Lohn von 126’001.- bis 315'000.- wird neu 1% (Solidaritätsprozent) erhoben. 

Selbstständigerwerbende  

o    9.7% des Reineinkommens aus selbständiger Tätigkeit

o    Reineinkommen neu unter 55'700.- (vorher 54'800.-), Beitragsskala bis auf 5.223% (5.116)

o    mindestens neu 475.- (460.-) 

Nichterwerbstätige 

o    AHV/IV/EO-Beiträge werden aufgrund des Vermögens/gegebenenfalls kapitalisierten Ersatzeinkommens (Taggelder, Renten, Pensionen usw.) erhoben.

o     neu werden auch AHV-Renten als Ersatzeinkommen mit Faktor 20 aufgewertet.

o     bis 300'000.- Vermögen

o     Studierende und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV   -> Mindestbetrag von 475.- (vorher 460.-)

o    Ab Vermögen von 4 Mio. Franken wird ein Maximalbetrag von 10'300.- (vorher 10'100.-) pro Jahr erhoben

o    nichterwerbstätige Ehegatte ist beitragsfrei mitversichert, wenn erwerbstätiger Ehegatte mind. Beiträge von 950.- (vorher (920.-) als Erwerbstätigkeit abgerechnet hat. 

Für ANobAG (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige  Arbeitgeber

o    gelten betreffend AHV/IV/EO dieselben Ansätze wie Selbständigerwerbende 

Freiwillige Versicherung (AHVG 2, vormals freiwill. Versicherung für Ausländer) 

o    Erwerbstätige entrichten 9% AHV/IV Beiträge auf ihrem Erwerbseinkommen

o    Mindestbetrag 904.- (AHV 774, IV 730.-) (vorher 892.-)

o    für Nichterwerbstätige mit massgebendem Vermögen ab 4 Mio. Franken bleibt Maximalbetrag von 8'900.- 

Säule 3a

o    Erwerbstätige mit Pensionskasse -> können neu 6682.- anlegen.

o    Erwerbstätige ohne Pensionskasse -> können neu 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, jedoch max. 33’408.- anlegen.

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