aktuell
Mehrwertsteuersatzerhöhung per 01.01.2011
· Änderungen der Steuersätze zur Finanzierung der IV
o Normalsatz 7.6 % → 8.0 %
o Sondersatz 3.6 % → 3.8 %
o Reduzierter Satz 2.4 % → 2.5 %
Rechnungsstellung
· Massgebend ist der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung
o Betrifft der Zeitraum der Leistungserbringung die alten und die neuen Steuersätze, so können beide Sätze auf der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum/der Zeitraum muss aber klar ersichtlich sein, sonst ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar.
Hotel- und Gastgewerbe
· Übernachtungen sowie erbrachte Leistungen im Gastgewerbe in der Nacht vom 31.12.2010 auf den 01.01 2011, werden zum alten Satz versteuert.
Miet- und Leasingverträge sowie Zeitungsabonnemente
· Erstreckt sich eine Rate/ein Abonnement über den 31. Dezember 2010, ist eine Aufteilung auf die alten und neuen Steuersätze vorzunehmen
Neues Mehrwertsteuergesetz
MWST-Gesetz seit dem 01.01.2010
Umsatzlimite
· Wurde von CHF 75'000.00 auf CHF 100'000.00 angehoben.
· Umsatzgrenze von CHF 150'000.- für nicht gewinnstrebige und ehrenamtliche geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen.
· Jedes Unternehmen kann sich freiwillig der MWST unterstellen und haben Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Saldosteuersatz
· Kann neu ab dem 01.01.2011 bei Umsätzen bis CHF 5 Mio. (bisher 3 Mio.) und einer Steuerzahllast von CHF 100'000.- angewendet werden
· Die Wechselfristen von der effektiven Abrechnung zum Saldosteuersatz und umgekehrt wurden ebenfalls angepasst
o Wechselfrist: Saldosteuersatz -> effektiv 1 Jahr
o Wechselfrist: effektiv -> Saldosteuersatz 3 Jahre
Änderung der AHV Beiträge per 01.01.2011
Neue EO-Beiträge
o Die EO-Beiträge werden per 01.01.2011 von 0.3% auf 0.5% erhöht.
Neue ALV-Beiträge
o Die ALV-Beiträge werden per 01.01.2011 von 2.0% auf 2.2% erhöht.
o Höchstversicherter und beitragspflichtiger Jahresverdienst -> 126'000.-
NEU –> ALVZ-Beitrag
o Ab einem Lohn von 126’001.- bis 315'000.- wird neu 1% (Solidaritätsprozent) erhoben.
Selbstständigerwerbende
o 9.7% des Reineinkommens aus selbständiger Tätigkeit
o Reineinkommen neu unter 55'700.- (vorher 54'800.-), Beitragsskala bis auf 5.223% (5.116)
o mindestens neu 475.- (460.-)
Nichterwerbstätige
o AHV/IV/EO-Beiträge werden aufgrund des Vermögens/gegebenenfalls kapitalisierten Ersatzeinkommens (Taggelder, Renten, Pensionen usw.) erhoben.
o neu werden auch AHV-Renten als Ersatzeinkommen mit Faktor 20 aufgewertet.
o bis 300'000.- Vermögen
o Studierende und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV -> Mindestbetrag von 475.- (vorher 460.-)
o Ab Vermögen von 4 Mio. Franken wird ein Maximalbetrag von 10'300.- (vorher 10'100.-) pro Jahr erhoben
o nichterwerbstätige Ehegatte ist beitragsfrei mitversichert, wenn erwerbstätiger Ehegatte mind. Beiträge von 950.- (vorher (920.-) als Erwerbstätigkeit abgerechnet hat.
Für ANobAG (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgeber)
o gelten betreffend AHV/IV/EO dieselben Ansätze wie Selbständigerwerbende
Freiwillige Versicherung (AHVG 2, vormals freiwill. Versicherung für Ausländer)
o Erwerbstätige entrichten 9% AHV/IV Beiträge auf ihrem Erwerbseinkommen
o Mindestbetrag 904.- (AHV 774, IV 730.-) (vorher 892.-)
o für Nichterwerbstätige mit massgebendem Vermögen ab 4 Mio. Franken bleibt Maximalbetrag von 8'900.-
Säule 3a
o Erwerbstätige mit Pensionskasse -> können neu 6682.- anlegen.
o Erwerbstätige ohne Pensionskasse -> können neu 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, jedoch max. 33’408.- anlegen.